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Rubrik: Preise ... Thema: Preise vollstationäre Pflege

Pflegekosten

Wir möchten Ihnen hier einen Überblick darüber bieten, wie viel Sie für die Wohnung und für die Pflegeleistungen veranschlagen müssen. Dabei bieten wir Ihnen größtmögliche Transparenz, damit Sie wissen, was Sie wofür bezahlen. Unter den Stichworten "Pflegeversicherung" und "Pflegestufen" geben wir Ihnen wichtige Hinweise zur Organisation und Finanzierung der stationären Pflege.

Vollstationäre Pflege

Der Tagessatz für das Leben im Feierabendhaus setzt sich aus den Pflegekosten (Kosten für Pflege und Betreuung), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (darin enthalten sind die Kosten für die Mahlzeiten, Hausreinigung, Wäschereinigung und dergleichen), den investiven Kosten (Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung der Immobilien) und gegebenenfalls einem Einzelzimmerzuschlag zusammen.

Die Kosten für Pflege und Betreuung variieren je nach Pflegebedarf. Ab dem 1. Januar 2009 liegen sie zwischen € 30,38 bei der Pflegestufe Null und € 86,20 bei der Pflegestufe 3. Einheitlich, also unabhängig von der Pflegestufe belaufen sich die Kosten pro Tag bei den investiven Kosten auf € 18,09 (eine Anpassung wird rückwirkend zum 1. Januar vorgenommen, wenn der endgültige Betrag feststehen wird) und bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung € 30,28. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt einheitlich € 3,00 pro Tag.

Die Angaben zu unseren Pflegekosten entnehmen Sie bitte der Tabelle auf dieser Seite. Die Preise sind gültig ab dem 1. Januar 2012

Vollstationäre PflegeStufe 0Stufe 1Stufe 2Stufe 3
Pflege und Betreuung 30,38 € 46,56 € 66,02 € 86,20 €
Unterkunft und Verpflegung 30,28 € 30,28 € 30,28 € 30,28 €
Investive Kosten 18,09 € 18,09 € 18,09 € 18,09 €
Einzelzimmer (Zuschlag) 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 €
Tagessatz (gesamt) 81,75 € 97,93 € 117,39 € 137,57 €
Monatlich durchschn. 2.486,56 € 2.978,70 € 3.570,61 € 4.184,42 €
davon übernimmt die Pflegekasse 0,00 € 1.023,00 € 1.279,00 € 1.550,00 €
Rest: Heimkosten 2.486,56 € 1.955,70 € 2.291,61 € 2.634,42 €
Betrag zur pers. Verfügung vom Einkommen 0,00 € 146,93 € 146,93 € 146,93 €
monatlicher Eigenbeitrag 2.486,56 € 2.102,63 € 2.438,54 € 2.781,35 €

Reicht das monatliche Einkommen zur Deckung der verbleibenden Kosten nicht aus, zahlt das Land Nordrhein-Westfalen über die Sozialämter ein Pflegewohngeld bis zu dem in der folgenden Tabelle angegebenen Höhe. Dabei darf das persönliche Vermögen 10.000 € nicht überschreiten. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den investiven Kosten und dem Einzelzimmerzuschlag.

Frauen, die vom Rententräger einen Ausgleich für Kindererziehungsleistungen erhalten - zur Zeit sind dies monatlich 26,13 € - können diesen Betrag zur persönlichen Verfügung behalten. Sie müssen den Betrag nicht zur Finanzierung der Heimkosten einsetzen.

Vollstationäre PflegeStufe 0Stufe 1Stufe 2Stufe 3
Heimkosten 2.486,56 € 1.955,70 € 2.291,61 € 2.634,42 €
max. Pflegewohngeld 0,00 € 665,59 € 665,59 € 665,59 €
verbleibende Heimkosten 2.486,56 € 1.290,11 € 1.626,02 € 1.968,83 €
Betrag zur pers. Verfügung vom Einkommen 0,00 € 146,93 € 146,93 € 146,93 €
monatlicher Eigenbeitrag 2.486,56 € 1.437,04 € 1.772,95 € 2.115,76 €

Reicht das vorhandene Einkommen auch dann nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe auf Antrag den fehlenden Betrag.