Rubrik: Preise ... Thema: Pflegeversicherung
Mit dem hohen durchschnittlichen Lebensalter in Deutschland steigt die Wahrscheinlichkeit, im hohen Alter auf die Pflege durch Verwandte, Pflegedienste oder Senioreneinrichtungen angewiesen zu sein. Von den Männern und Frauen bis 60 Jahre sind weniger als ein Prozent pflegebedürftig. Mit steigendem Alter erhöht sich die Pflegebedürftigkeit. Unter den 60 bis 80-Jährigen sind vier Prozent, unter den über 80-Jährigen 32 Prozent auf pflegende Hilfe angewiesen.
Der Gesetzgeber hat daher im Jahre 1995 mit der Pflegeversicherung ein Instrument geschaffen, die Finanzierung der Pflege im hohen Alter auf die Schultern der ganzen Gesellschaft zu verteilen. Gegenwärtig werden etwa 1,3 Millionen Deutsche zu Hause und rund 600.000 in stationären Einrichtungen gepflegt, unterstützt durch die Leistungen der Pflegeversicherung.
Wenn Sie im Feierabendhaus betreut werden möchten, stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Antragsteller erhält zwei Formulare. Das eine verwenden Sie, um die eigentlichen Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen. Das zweite Formular benötigen Sie nur dann, wenn die Pflege zu Hause - als häusliche Pflege - erfolgen soll. In diesem Fall erhalten Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind, Rentenbeitragszahlungen.
Der medizinische Dienst der Pflegekasse wird mit Ihnen einen Untersuchungstermin vereinbaren. Dieser findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Bei dieser Untersuchung ermittelt ein Arzt oder eine Ärztin der Pflegekasse, ob Pflegebedarf besteht und legt die Pflegestufe fest.
Pflegebedarf bedeutet nicht zwingend, dass die Pflegeversicherung die Kosten für die stationäre Betreuung in einer Senioreneinrichtung zahlt. Das Gesetz zur Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege Vorrang vor stationärer Pflege. So lange die zu pflegende Person zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden kann, gewährt die Pflegekasse den geringeren Leistungssatz für die häusliche Pflege.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben verschiedene Kriterien festgelegt, bei denen die Kassen die stationäre Pflege unterstützen. dazu zählen z.B. das Fehlen einer Pflegeperson oder die fehlende Pflegebereitschaft, die drohende oder bereits bestehende Überforderung der Pflegeperson, die Gefahr, dass die zu pflegende Person sich selbst oder andere verletzt oder auch räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich.
Stellt der medizinische Dienst der Pflegekasse fest, dass eine stationäre Betreuung notwendig ist, zahlen die Kassen je nach Pflegestufe einen pauschalen Zuschuss zu den Heimkosten. Die Versicherungsleistungen werden ab dem Zeitpunt der Antragsstellung gezahlt. Häufig jedoch tritt Pflegebedarf sehr plötzlich ein. Es ist auch möglich, die Versicherungsleistungen nachträglich, also nach der Aufnahme im Feierabendhaus, zu stellen. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss die so genannte Versicherungszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Antragsteller in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens fünf Jahre pflegeversichert war.
Die Broschüre "Pflegeversicherung" (75 Seiten) beantwortet alle Fragen rund um die Pflegeversicherung. Sie können die Broschüre auch hier downloaden.
Personen, die privat krankenversichert sind, müssen eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Informationen hierzu erhalten Sie vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. in Köln. Die Webseite des Verbandes erreichen Sie unter www.pkv.de.