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Rubrik: Wohnen / Pflege ... Thema: Kurzzeitpflege

Wenn Sie nur vorübergehend Hilfe brauchen

Das ev. Feierabendhaus Schwelm

Gut aufgehoben

Mitunter kommt es vor, dass ältere Menschen nur für kurze Zeit die Hilfe einer Senioreneinrichtung benötigen. Zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand einmal verschlechtert, oder wenn die Angehörigen, verreist oder aus anderen Gründen verhindert sind.

Unseren Gästen, die nur für kurze Zeit bei uns sind, widmen wir die gleiche Aufmerksamkeit wie allen anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Dennoch ist das gemeinsame Ziel, dass Sie anschließend wieder in die eigenen vier Wände zurückkehren.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Pflegeversicherung auch im Falle der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden kann, und zwar bis zu 28 Tagen im Jahr. Über die Kosten, die Ihnen hierfür erwachsen, und über die Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse können Sie sich unter der Rubrik Preise informieren.

Wenn 28 Tage nicht ausreichen

Ist die Pflegeperson z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt verhindert, können weitere 28 Tage von der Pflegekasse bezuschusst werden. Liegt eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung vor, wird auch weiterhin ein Zuschuss von der Pflegekasse und Pflegewohngeld gezahlt. Bei längerem Aufenthalt schließen wir einen Heimvertrag wie bei der vollstationären Pflege ab.